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Heizkostenverteiler

Heizkostenverteiler dienen der elektronischen Ermittlung und Speicherung von Verbrauchswerten anhand der Oberflächentemperatur an Heizkörpern. Dafür wird der Heizkostenverteiler direkt an dem betreffenden Heizkörper angebracht. Die Methodik der Messung liegt darin, den Temperaturunterschied zwischen Heizkörper und Raumtemperatur festzustellen. Anhand einer Umrechnungstabelle mit Wärmeübergangswerten, die für jeden Heizkörpertyp extra bestehen, errechnet sich dann der tatsächliche Energieverbrauch.

Elektr. Heizkostenverteiler

Die von uns eingesetzte Produktlinie Qcaloric 5.5 umfasst moderne Heizkostenverteiler für jede Anforderung. Alle Geräte können verschiedene Wertetypen anzeigen und speichern. Dazu gehören der kumulierte Wert zu einem beliebigen Stichtag, der aktuelle Wert oder eine Fehleranzeige. Die vielfältigen Parameter sorgen für eine optimale Einbindung der Geräte in bestehende Prozesse. Dank leistungsstarker Lithium-Batterien funktionieren alle Qcaloric 5.5 zuverlässig über eine Betriebszeit von 10 Jahren. Bei Qcaloric 5.5 geht Qundis auf Nummer sicher: Der serienmäßige elektronische Öffnungskontakt und die spezielle Werks-Originalplombe lassen Manipulationsversuche sofort offensichtlich werden. Mögliche Vertragsvarianten: Miete / Kauf mit Wartung / Kauf ohne Wartung.



Wärmemengenzähler

Der Wärmemengenzähler ist ein Messgerät zur Ermittlung der Wärmeenergie. Auch hier setzen wir auf modernste Technik zweier hervorragender Hersteller und bieten den Wärmemengenzähler sowohl in der Standardvariante als auch Ultraschall- oder Splitt-Wärmemengenzähler an. Natürlich bieten wir diese Zähler auch in der Funk-Variante an. Mögliche Vertragsvarianten: Miete / Kauf mit Wartung / Kauf ohne Wartung.


Warm- und Kaltwasserzähler

Für die verbrauchsgenaue Abrechnung von Warm- und Kaltwasser setzen wir auf qualitativ hochwertige Wasserzähler in der Messkapsel- und Aufputzvariante. Wir bieten Ihnen modernste Technik; mechanische oder elektronische Wasserzähler in den Varianten Standard und Funk. Mögliche Vertragsvarianten: Miete / Kauf mit Wartung / Kauf ohne Wartung.



Rauchwarnmelder

Bereits seit dem 21. Juni 2005 besteht für Neubauten und seit dem 31. Dezember 2014 für bestehende Wohnungen und Häuser die Rauchwarnmelderpflicht. Gemäß § 13 Absatz 5 (HBO) der Hessischen Bauordnung muss in jedem Schlafzimmer, jedem Kinderzimmer und jedem Flur, der als Rettungs-  und Fluchtweg aus Aufenthaltsräumen dient, mindestens ein Rauchwarnmelder angebracht werden. In einer Wohnung mit einem Schlafzimmer, einem Kinderzimmer und einem Flur, von dem beide Räume abgehen, sind also 3 Rauchwarnmelder nötig. Nach der HBO ist der Eigentümer der Wohnung für die Montage der Rauchwarnmelder verantwortlich und trägt die Kosten für die Anschaffung der Rauchwarnmelder und deren Montage. Für die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder ist jedoch der Mieter selbst verantwortlich.

Die Installationspflicht für Rauchwarnmelder gilt ab sofort (06.07.2018 / Hessen) auch für Aufenthaltsräume in sonstigen Nutzungseinheiten, in denen bestimmungsgemäß geschlafen wird. Demnach gilt die Installationspflicht für jeden Raum, in dem ein Bett steht. Solche Räume befinden Sie beispielsweise in Hotels und Pensionen, Kindertagesstätten sowie gewerblichen oder sozialen Einrichtungen. Der Eigentümer ist für die Installation, und der Betreiber ist für die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft, verantwortlich. Für Neubauten gilt die Pflicht ab sofort. Bestandsbauten müssen bis zum 31.12.2019 entsprechend ausgestattet werden. Auch hier gilt; wer vorsätzlich oder fahrlässig die benannten Räume nicht mit Rauchwarnmeldern ausstattet, handelt gemäß § 86 ordnungswidrig. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit bis zu 500.000€ geahndet werden. 

Unsere Mitarbeiter sind ausgebildete und TÜV-zertifizierte Fachkräfte für Rauchwarnmelder und nehmen die Montage der Rauchwarnmelder gerne in Ihren Räumlichkeiten vor. Optional bieten wir Ihnen einen Servicevertrag an, welcher die jährliche Wartung und Kontrolle der Rauchwarnmelder durch unsere Mitarbeiter beinhaltet. Um dies auch für den Nutzer so angenehm wie möglich zu gestalten, erfolgt die Kontrolle gemeinsam mit der Ablesung der Erfassungsgeräte. Weitere Informationen zum Thema Rauchwarnmelderpflicht in Hessen finden Sie hier.  Mögliche Vertragsvarianten: Miete (Achtung! Umlage nicht zulässig) mit Service / Miete (Achtung! Umlage nicht zulässig) ohne Service / Kauf mit Service / Kauf ohne Service.

 
 
 
 
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